Regeltreffen BI 27.09.2018

Zu unserem 2.Regeltreffen wurden folgende Themen besprochen u/o vorgestellt:
Tag der offenen Tür im Gewerbegebiet
Frau Faltin berichtet vom Tag der offenen Tür im Gewerbegebiet Wackenbergstr./Buchholzer Str. am 7. September 2018. Initiator war die Wirtschaftsförderung Pankow, um Anwohner und Gewerbe in Kontakt zu bringen und Werbung für mögliche Ausbildungsplätze zu machen. Im Anschluss an die Eröffnungsrede von Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales Frau Rona Tietje (SPD), meldete sich außer Vertretern unserer BI nur ein einziger Bürger zu Wort. Wir stellten bei dieser Gelegenheit alle bekannten Probleme heraus und forderten die Politik auf, zu handeln. Die anwesenden Gewerbevertreter hörten diese Themen tw. zum ersten Mal und zeigte sich auch kooperativ – z.B. zum Thema „Zufahrt über Wackenbergstr. vermeiden“. Unsere Frage nach der Betriebsgenehmigung von Sisyphos für die Schuttablagerung wollte Frau Tietje nicht öffentlich diskutieren. Daraufhin forderten wir einen gemeinsamen Termin mit ihr, der BI und dem verantwortlichen Stadtentwicklungsstadtrat Kuhn (Bündnis 90/Grüne). Wenn dieser Termin stattfindet, wäre dies ein großer Erfolg, da wir dann in einen echten Dialog mit allen politisch Beteiligten treten könnten.
Sitzung der BVV
Am 12.9.18 tagte die BVV, zu der unserer BI-Vertreterin, Frau Faltin, eine Redeerlaubnis erteilt wurde, was nur sehr selten vorkommt. Sie schilderte die gegenwärtige Situation rund um das Gewerbegebiet “Buchholzerstr./Wackenbergstr. und die damit verbundenen Probleme für die Anwohner sowie die bereits erfolgten Versuche, die Politik zum Handeln zu bewegen. Somit ist unser Thema nun sehr präsent bei allen BVV-Vertretern.
In der Sitzung gab es verschiedene Anträge (Bü90/ die Grünen), die wir weiterverfolgen wollen, da die Erfahrung zeigt, dass viel geredet, aber wenig getan wird.
BI-relevante Tagesordnungspunkte | federführend | Beschluss/ Fortführung |
Sanierung der Wackenbergstraße als Zufahrt für das Gewerbegebiet Niederschönhausen | Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung | WV*: 18.10.18 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses |
Entwicklung eines Verkehrskonzepts für das Gewerbegebiet Niederschönhausen | BVV – mitberatend: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung | WV: 18.10.18 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses |
Bebauungsplan 3-63 für die Grundstücke Buchholzer Straße 23, 26, 31, 32, 35, 36, 55-65, Schillerstraße 15, Grumbkowstraße 54, Wackenberstraße 61/65, 68/74, 75, 76, 78-81, 93, 95, 101, Blankenburger Straße 81, 85/91, 105, Straße 41 Nr. 1, für die Stechowstraße und Straße 39 sowie für Abschnitte der Buchholzer Straße und Wackenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Niederschönhausen | mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt beauftragt | Beschluss wurde vom Bezirksamt in Sitzung am 04.09.18 gefasst. BVV hat am 12.9.18 einstimmig zur Kenntnis genommen |
* WV = Wiedervorlage
Zum Verkehrskonzept ist die BI in engem Austausch mit Frau Heydenreich (Bü90/ die Grünen), die den Antrag weiterverfolgt.
In der Sitzung kam ebenfalls ein alter Tagesordnungspunkt vom 18.10.2017 zur Sprache. Bü90/ die Grünen hatten unter dem TOP „Sicherung Gasleitungen Wackenbergstraße“ den Antrag mit folgendem Wortlaut gestellt: „Das Bezirksamt wird ersucht sich mit der NBB* in Verbindung zu setzen und die Ergebnisse der letzten Leckageprüfungen im Bereich des Gewerbegebietes an der Wackenbergstraße zu veröffentlichen.“ Auf Beschluss hätte das Ergebnis bereits zum 17.1.18 veröffentlich sein müssen, was aber bislang nicht geschehen ist.
BI-relevante Tagesordnungspunkte | verantwortlich | Beschluss |
Veröffentlichung Leckageprüfungen Gasleitungen der NBB | Bezirksstadtrat/ BzBm Stadtentwicklung und Bürgerdienste | wurde am 18.10.17 gefasst: Veröffentlichung bis zum 17.1.18 |
- NBB = Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg
Dies wollen wir ebenfalls weiterverfolgen.
Petition von verkehr-pankow.de
Der Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung hat die Petition für neue Verkehrskonzepte und gegen Schwerlastverkehr in Wohngebieten gestartet. Diese Petition fordert ein Gesamtkonzept für den Berliner Norden und will verschiedene Einzelinitiativen mit dieser Petition bündeln, um mehr Schlagkraft zu erreichen. Unsere BI möchte die Petition ebenfalls unterstützen, da wir die Forderungen mittragen.
Allein in Pankow gibt es bereits 560 Unterzeichner, insgesamt haben 640 Bürger unterzeichnet (Stand 12.10.18). Das Ziel bis zum 19.2.2019 liegt bei 2.700 Unterschriften, denn damit erhält der Verein Unterstützung von openpetition.org bei der Einreichung beim Petitionsausschuss.
- Frau Ebeling wird Unterschriften sammeln.
- zu klären ist, ob auch Minderjährige zeichnungsberechtigt sind
(Anmerkung: Ja. Auszug aus den FAQ von openpetition.org: Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.)
Lärmmessungen
Hr. Deuse an das Umweltamt geschrieben und um Einrichtung von Messpunkten gebeten. Dieser Bitte wurde nicht stattgegeben, da sie „zu allgemein gehalten war“. Die BI-Unterstützer sind gebeten, konkrete Daten zu sammeln (Uhrzeit, was genau) und dieses „Lärmprotokoll“ von einem Nachbarn als Zeugen unterzeichnen zu lassen. Wenn genügend Daten gesammelt sind, bitte an die BI senden, damit wir erneut Messungen fordern können (info@www.kein-laerm-im-wohngebiet.de).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Gewerbegebiet
Herr Kesselmann hat im FIS-Broker keine veröffentlichte Baunutzungsverordnung zum Gewerbegebiet gefunden. Das Gewerbegebiet fällt unter § 34 BauGb Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Dies bedeutet, das bei Bauprojekten in diesem Gebiet der jeweilige Bauherr einen Bauplan erstellt und es der Behörde zur Genehmigung vorlegt.
Auszug § 34:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
(https://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html)
Durch die unkontrollierte Ansiedlung von Gewerbe ist eine Unverträglichkeit mit der Umgebung entstanden. Aus Sicht der BI besteht daher auch kein Bestandsschutz.
Es wäre im Interesse der Anwohner, wenn statt neuer Gewerbeanlagen, mehr Wohnungen gebaut würden. Ein Teil der Gewerbefläche wurde bereits verkauft, aber es ist unklar, was damit geschehen soll.
- Frau Faltin wird den Käufer kontaktieren, um herauszufinden, welches Vorhaben er auf dem Gelände plant.
- Herr Kesselmann wird die Grundlagenermittlung für jedes Bauprojekt im Gewerbegebiet machen und darüber beim nächsten BI-Treffen berichten.
Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung von Gewerbe
Die BI möchte herausfinden, auf welcher Basis Genehmigungen für Gewerbeansiedlungen erteilt werden, um ggf. Fehler bei der Vergabe aufzudecken (Stichwort: Normkontrollverfahren). Die Anwohner haben ein Recht darauf zu erfahren, ob für Sisyphos nach der Nutzungsänderung vor vier Jahren Baurecht bestand. Frau Faltin hat als unmittelbare Nachbarin die Genehmigung zur Akteneinsicht erhalten, benötigt aber fachkundige Unterstützung.
- Familie Holzhütter wird Frau Faltin begleiten.
Sonstiges
Das nächste BI-Treffen findet am 25. Oktober 2018 um 20 Uhr statt. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.